Aufgaben eines Wahlvorstandes im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 29.11.2007, 22:59 (vor 6900 Tagen) @ Brigitta

Hallo Britta,

zu erst einmal die Frage:

Ist die gewählte SchwbV und/bzw. der Stelli noch im Amt/ ggf. auch im Rahmen des Übergangsmandat.
Wenn dem so ist, sollte diese zu einer Wahlversammlung einladen und dort die Neuwahl veranlassen.

Ist dem nicht so dann, schaue [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2043#p2055]hier![/link] weiter aber auch hier! und dort unter Wie wird gewählt> Das vereinfachte Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO)

Der/die WahlleiterIn leitet dann die Wahl bis zur Wahl der Vertrauensperson, dann kann diese die weiter Wahl der Stellvertreter leiten. Man kann aber auch vereinbaren, dass der/die WahlleiterIn auch die Wahl der Stellvertreter leitet.


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