Anhörung nach § 95 Abs. 2 SGB IX

Andrea, Wednesday, 01.12.2004, 17:52 (vor 7089 Tagen)

Hallo,
meine Fragen lauten:
Muss die unverzügliche, umfassende Unterrichtung nach § 95 Abs. 2
schriftlich erfolgen>
Wie ist das mit der Anhörung, ist auch die schriftlich zu machen>
Ich habe gerade wegen Nichtbeteiligung Beschlüsse aussetzen lassen!
Muss ich persönlich in aller Eile meine Begründungen (Anhörung) zu
schwerbehinderten Kollegen machen> Ist die Bekanntmachung in der Sitzung
bereits die Information vorher für den AG>

Es wäre schön wenn ich schnell Antwort bekommen könnte!
Herzlichen Dank im Voraus
Andrea


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