Re: Gleichstellung mit Behinderten

hackenberger, Thursday, 02.12.2004, 11:02 (vor 7088 Tagen) @ Jörg

Hallo,

hier noch ewtas zum Thema:

Zur Gleichstellung nach § 2 SGB IX von Beamten auf Lebenszeit ist
folgendes festzustellen:

Neben den persönlichen Voraussetzungen (Grad der Behinderung, Wohnort,
Beschäftigung usw.) ist zu prüfen, ob der Behinderte Infolge seiner
Behinderung in der Konkurrenzfähigkeit bei der Erlangung oder Erhaltung
eines Arbeitsplatzes im Sinne von S 73 SGB IX gegenüber einem
Nichtbehinderten benachteiligt ist Je ungünstiger sich diese
Konkurrenzsituation für den Behinderten darstellt, desto notwendiger ist
die Gleichstellung als Rehabilitationshilfe angezeigt.

Ohne Bedeutung für die Gleichstellungsfähigkeit ist, ob es sich um ein
Arbeits-/Ausbildungsverhältnis oder um ein Dienstverhältnis (Arbeitnehmer
oder Beamter) handelt.

Die Gleichstellung von Beamten auf Lebenszeit ist somit grundsätzlich
möglich.

Trotzdem dürften bei Beamten auf Lebenszeit die in § 2 SGB IX normierten
Voraussetzungen in der Regel nicht vorliegen. Gleichwohl kann im
Einzelfall, wenn ein Antragsteller berechtigte Gründe geltend macht, eine
andere Beurteilung maßgebend sein.

Folgende Anhaltspunkte können ein Indiz für. das Vorliegen der
Voraussetzungen zur Gleichstellung von Beamten darstellen:

• Versetzung eins Beamten, bei Auflösung seiner Behörde in ein
anderes. Amt derselben, oder. einer gleichwerten Laufbahn mit: geringerem
Entgrundgehalt (§ 26 Bundesbeamtengesetz) wenn durch 'die Gleichstellung
der bisherige Status erhalten werden kann
• Drohende vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aus
behinderungsbedingten Gründen.
• Drohende Versetzung aus behinderungsbedingten Gründen auf einen
anderen nicht gleichwertigen oder der Behinderung nicht angemessenen
Arbeitsplatz wodurch dem Beamten nicht jene fürsorgerischen Hilfen zuteil
werden, auf welche die Schwerbehinderten und gleichgestellten Beamten An
Spruch haben.


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