GSBV / GBR

Maria @, Thursday, 02.12.2004, 12:30 (vor 7088 Tagen)

Hallo liebe KollegInnen,

im BetrVG § 52 ist die Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrates
und seiner Ausschüsse für die GSBV geregelt.

Wie sieht die Teilnahme der GSBV aus, wenn der GBR
seine "Sitzungen/Tagungen" als Workshop betitelt.

Dies ist jetzt gerade bei mir passiert.
Der GBR-Vorsitzende teilt mir schriftlich auf meine Anfrage mit, warum
die Einladung, die zum Thema "Alternde Belegschaft - was ist zu tun" zwar
an alle GBR Mitglieder ergangen ist, aber nicht an die GSBV.

Darauf die schriftliche Antwort: Dies ist ein Workshop nicht eine Tagung
des GBR. Deswegen läßt der GBR-Vorsitzende die GSBV nicht teilnehmen, weil
er dazu keine gesetzliche Notwendigkeit sieht.

Gibt es für diese "Auslegungsvariante - Workshop" Urteile oder neue
Definitionn zum BetrVG oder SGB IX> Was ist im weitesten Sinne eine
Sitzung des GBR/BR >

Über Antwort würde ich mich freuen

Vielen Dank
Maria


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