Re: GSBV / GBR

hackenberger, Thursday, 02.12.2004, 12:55 (vor 7088 Tagen) @ Maria

Hallo Maria,

zu dieser Frage habe ich noch keine Rechtsprechung gesehen. Hier ist es
u.a. auch eine Auslegungssache. Ich würde mich einfach auf den Standpunkt
stellen, auch ein Workshop ist eine Sitzung, denn im Workshop werden
Handlungs-/Vorgehensweisen besprochen und vereinbart. Diese
Regelungen/Vereinbarung treffen auch Schwbs.

Ich muss sagen, wir haben bei uns in dieser Hinsicht weder im BR, GBR
noch im KBR Probleme, die jeweiligen SchwbV sind immer dabei, auch bei
Workshops und Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen. Es ist halt auch
eine Kulturfrage.

Sollte der GBR (GBR-Vorsitzende) weiter bei seiner Meinung/Einstellung
bleiben, mußt Du dir überlegen diese Frage im Rahmen eines
Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen. Rede mal
noch einmal mit dem GBR und frage diesen ob er es wirklich hierauf
ankommen lassen möchte. Eine Beschlussverfahren zweier MAV gegeneinander
macht bestimmt keinen guten Eindruck im Unternehmen. Somit würde sich der
GBR in ein schlechtes Licht stellen.

Bernhard

PS: Die SchwbV/GSchwbV/KSchwbV hat ein eigenständiges Recht sich
rechtlich Unterstützung (z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht/Sozialrecht)
einzuholen. Die Kosten trägt der AG. Für ein Beschlußverfahren wäre die
Hilfe eines Anwaltes angesagt.


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