Wichtig Eilt !! Teilnahme an Bewerbungsgespräch (Einstellung)

hackenberger, Monday, 17.12.2007, 17:25 (vor 5993 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

hier sind zwei eigenständige Mitarbeitervertretungen angesprochen, haben jeweils eigenständiges ein Teilnahmerecht. Sie gehen auch mit ggf. unterschiedlichen Zielstellungen zu diesen Gesprächen.

Das Ziel der SchwbV ist hier die Umsetzung des § 81 SGB IX, also möglichst Schwerbehinderte einzustellen sofern sie geeignet sind. Hier kann es dann ggf. auch sein, dass dieser nicht zwangsweise der bestgeeigneste ist.

Der PR hat hier seine Rechtsgrundlage im BPersVG oder LPersVG.

Sein Ziel ist es, dass der am besten geeignete hier eingestellt wird. Er verfolgt nicht zwangsweise die Umsetzung des § 81 SGB IX.

Es kann hier also zu unterschiedlichen Interessenslagen und Entscheidungen kommen, wleche dann zwischen SchwbV und PR in der Sitzung besprochen und geklärt werden.

Du musst nun selbst hier für die SchwbV also für Dein Mandat eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung kann und wird Dir hier auch keiner abnehmen.

Denn Du musst mit dieser leben. Die Wahrnehmung von Mandaten hat leider nicht nur Sonnenseiten. :-(

Du hast das recht der Teilnahme, wurde nun ja auch vom Rechnungsamtsleiter so eingestanden.


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