Wahl des Stellvertreters (Wahlen)

blackwitch, Wednesday, 26.12.2007, 23:49 (vor 6873 Tagen)

Hallo,
wir haben eine SBV,die nachdem ich mich ein bichen eingelesen habe, aus meiner Sicht falsch gewählt wurde:
es wurden alle Schwerbehinderten eingeladen, während dieser Veranstaltung wurde die VP und der Stellvertreter in geheimer Wahl gewählt. Nun ist es so, dass die VP aus dem Unternehmen ausgeschieden ist und der Stellvertreter auf die Position nachgerückt ist. Nun fehlt natürlich wieder ein Stellvertreter. Nun stellt sich die Frage, wie wir diesen wählen> Machen wir es genauso, wie in der Vergangenheit>

Über Antworten wäre ich sehr dankbar

LG Nicole

Wahl des Stellvertreters

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.12.2007, 09:44 (vor 6873 Tagen) @ blackwitch

Erst mal Gratulation und Willkommen hier im Forum :flower:

» Hallo,
» wir haben eine SBV,die nachdem ich mich ein bichen eingelesen habe, aus
» meiner Sicht falsch gewählt wurde:
» es wurden alle Schwerbehinderten eingeladen, während dieser Veranstaltung
» wurde die VP und der Stellvertreter in geheimer Wahl gewählt.
Ob dies falsch war kann man ohne genaueren Kenntnissen (Anzahl der sbM, Art des Betriebes, etc.) nicht beurteilen.

» Nun stellt sich die Frage, wie wir diesen wählen>
Am besten, ihr wählt so wie es das Gesetz bzw. die Wahlordnung vorsieht.
Hier kommt es nun erst mal darauf an ob förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren zur Anwendung kommt. Was sich hinter dem Begriff verbirgt bzw. wie die Wahl (auch wenn nur Vertreter) abzulaufen hat findest du alles hier: http://www.schwbv.de/wahlen.html

Tipp: Wählt mindestens zwei VertreterInnen!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahl des Stellvertreters

blackwitch, Thursday, 27.12.2007, 23:53 (vor 6872 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Hier also noch ein paar Daten und Fakten:

Bei dem Betrieb handelt es sich um ein Call Center mit ca. 650 Mitarbeitern.
Wir haben 9 Schwerbehinderte.
Ich bin halt etwas verunsichert, weil ich gelesen habe, dass eine richtige Wahl mit Wahlvorstand durchzuführen ist (was bisher nicht geschehen ist.
Ich muß aber auch noch hinzufügen, dass unsere Geschäftsleitung auch nie etwas gesagt hat. Die erste Vorsitzende und die damalige Stellvertreterin ( die nun Vorsitzende ist) wurden auch anstandslos auf Seminare geschickt.

LG Nicole

Wahl des Stellvertreters

hackenberger, Friday, 28.12.2007, 10:59 (vor 6872 Tagen) @ blackwitch

Hallo Nicole,

Hans-Peter hat ja in seiner Antwort auf die wichtigen Seiten hingeweisen.

Vorab, ihr hat die Wahl richtig durchgeführt, ihr habt so wie Du es darstellst alles richtig gemacht.

Bei euch ist die SchwbV im vereinfachten Wahlverfahren, (§18-21 SchwbVWO) also in einer Wahlversammlung durchzuführen.

Aber nur noch folgende Hinweise:
Es gibt in der SchwbV keine "Vorsitzende". Es gibt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der/die Stellvertreter (ruhendes Mandat; Hierzu haben wir im Forum ja schon einiges geschrieben, nutze hierfür die Suchfunktion bitte), welche bei Verhinderung der Vertrauensperson Fallweise aktiv werden, es sei denn, es trifft der § 96 (4) Satz 2 zu.

Fazit: Alle Wahlberechtigten zu einer Wahlversammlung für die Wahl des/der Stellvertreter einladen (bitte auch am Aushang bekannt geben). Sinnvoll ist es immer 2 Stelli zu wählen. Alles weitere findest Du unter dem o.a. Link zur Wahl im vereinfachten Wahlverfahren.

Wahl des Stellvertreters

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 04.01.2008, 17:45 (vor 6865 Tagen) @ blackwitch

» Die erste Vorsitzende und die damalige Stellvertreterin
» ( die nun Vorsitzende ist) wurden auch anstandslos auf Seminare
» geschickt.
Die werden nicht vom AG "geschickt", sondern die VP entscheidet selbst nach bestimmten Kriterien welche Fortbildung sie benötigt. ;-)
Siehe hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html
Da solltest du dich als Stelli "in eigener Sache" nun schlau machen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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