Rente und Abfindung (Rente / Pension / ATZ)

computerversteher, Karlsruhe, Tuesday, 15.01.2008, 17:41 (vor 5955 Tagen) @ ssbkam

Hallo ssbkam,

wie lange der Mitarbeiter noch arbeiten darf/muss hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ist dort keine auflösende Bedingung (z.B. endet zum Zeitpunkt des frühstmöglichsten Rentenbezugs etc.), dann kann der MA solange arbeiten wie er will und kann. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Sache. Will der Arbeitgeber sich unbedingt von dem Arbeitnehmer trennen, und dieser will keinen Aufhebungsvertrag, dann wird ihn der Arbeitgeber nur mit einer Kündigung los. Und dazu muss dann erstmal das Integrationsamt zustimmen.


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