Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo,
ich möchte mal allgemein wissen, wie das Kündigungsverfahren für Leih- und Zeitarbeiternehmern läuft, wenn sie schwer behindert sind.
Läuft das Zustimmungsverfahren genauso beim Integrationsamt, müsste der Betroffene nicht auch vorher gehört werden>
Ich hab hier den Fall, dass ein Leih- und Zeitarbeitnehmer gekündigt wurde, aber vorher nicht vom Integrationsamt befragt wurde.
Ist die Kündigung dann unwirksam> Dann könnte doch der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen oder>
Danke schonmal
Claudia Dorn