Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Friesenfee, Niedersachsen, Friday, 25.01.2008, 09:58 (vor 5945 Tagen)

Hallo,

ich möchte mal allgemein wissen, wie das Kündigungsverfahren für Leih- und Zeitarbeiternehmern läuft, wenn sie schwer behindert sind.

Läuft das Zustimmungsverfahren genauso beim Integrationsamt, müsste der Betroffene nicht auch vorher gehört werden>

Ich hab hier den Fall, dass ein Leih- und Zeitarbeitnehmer gekündigt wurde, aber vorher nicht vom Integrationsamt befragt wurde.

Ist die Kündigung dann unwirksam> Dann könnte doch der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen oder>

Danke schonmal

Claudia Dorn


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