Zusatzurlaub Schwerbehinderung

Wolfgang @, Sunday, 05.12.2004, 11:15 (vor 7085 Tagen)

Hallo und guten Tag,
ich habe die Neuerungen hnsichtlich der anteiligen Gewährung von
Zusatzurlaub bei der Schwerbhinderteneigenschaft gelesen,
Frage, ab wann ist die gültig und auch anwendbar bei voller Beschäftigung
oder nur bei erstmaliger oder neuer Arbeitsaufnahme.
Hinweis: Meines Wissens nach hat das BSG vor ca.2/3Jahren entschieden,
dass der Zusatzurlaub bei Schwerbehinderten nicht mit dem allgemeinen
Urlaubsanspruch vergleichbar ist und eine anteilige (12- telung) wie beim
allgemeinen Urlaub nicht statthaft sei.
Wer kann mir nähers mitteilen
Gruß Wolfgang


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