Re: Zusatzurlaub Schwerbehinderung
Hallo Wolfgang,
die 12-tel-Regelung kam mit der Änderung des SGB IX zum 01.05.2004. Bis
zu diesem Zeitpunkt gab es eine 12-tel-Regelung nur bei endgültigem
Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Selbstverständlich findet und fand bei Teilzeitkräften schon immer eine
Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigung statt.
Bis zum 01.05.2004 bekam man auch die 5 Tage Zusatzurlaub für das lfd.
Jahr, wenn die Schwerbehinderung am 31.12. anerkannt wurde.
Bernhard