Re: Zusatzurlaub Schwerbehinderung

hackenberger, Sunday, 05.12.2004, 13:04 (vor 7085 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,

die 12-tel-Regelung kam mit der Änderung des SGB IX zum 01.05.2004. Bis
zu diesem Zeitpunkt gab es eine 12-tel-Regelung nur bei endgültigem
Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Selbstverständlich findet und fand bei Teilzeitkräften schon immer eine
Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigung statt.

Bis zum 01.05.2004 bekam man auch die 5 Tage Zusatzurlaub für das lfd.
Jahr, wenn die Schwerbehinderung am 31.12. anerkannt wurde.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion