duschen während der Arbeitszeit (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Tuesday, 12.02.2008, 12:53 (vor 5932 Tagen) @ Biblio

Hallo,

wenn AN das Recht haben während der Arbeitszeit (also bezahlte Zeit) zu duschen, so ist dieses Recht auch dem Schwerbehinderter zuzugestehen. Dieses dann auch, wenn auf Grund der Behinderung es hier einer längeren Zeit bedarf.

Den hier beschriebenen Zeitaufwand von 1,5 Std. kann ich aber so nicht nachvollziehen.

Die Rechtgrundlage wäre hier der allgemeine Rechtsanspruch aller betroffener AN, dieses könnte eine betriebliche Regelung sein und dann im Bezug hierauf der § 81 SGB IX.

Ich würde hier abe rauch prüfen, ob sich hier eine Lösung findet, welche für beide Seiten akzeptabel sind, denn ich könnte mir vorstellen, dass es sehr schwer sein dürfte hier bei AG großes Verständnis zu finden, dass er tägl. 1,5 Std. bezahlen muss für welche keine Gegenleistung (Arbeitsleistung) erbracht wird. Dieses könnte sich ungünstig auf die EInstellung des AG für die Belange der Schwerbehinderten auswirken.

Eine Möglichkeit hier wäre auch einmal in einem Gespräch mit dem Integrationsamt zu klären ob es hier für den sich hier aus Gründen der Behinderung ergebenen Arbeitsausfall Mittel aus der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) gibt.

Dieses könnte man auch prüfen, sofern es keine entsprechende betriebliche Regelung gibt, die Notwenigkeit des Duschens während der Arbeitszeit sich aber auf Grund der Behinderung erbibt.


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