Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 07.12.2004, 17:58 (vor 7083 Tagen) @ Richard

Hallo Richard,
du kannst deinem BR sagen, dass er da auf dem "Holzweg" ist.
Das SGB IX §96(4) ist da ziemlich eindeutig. Du zeigst dem AG deinen
Schulungsbedarf an.

Zufällig habe ich einen aktuellen Text zu dem Thema, erhalten von ver.di
b+b, zur Hand.

Eine Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar ist auch
ohne eine formelle Beschlussfassung möglich, da es einer solchen nicht
bedarf.
Die Frage, ob die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung von der
Beschlussfassung des Betriebsrats abhängig ist (so noch Däubler/Peter
Schulung und Fortbildung betrieblicher Interessenvertretungen, 4. Aufl.
Rn. 313) ist seit der Entscheidung des ArbG Dortmund BehindR 1997, 53)
geklärt, da die Schwerbehindertenvertretung zu einer autonomen
Amtsführung, unabhängig von einer Entscheidung des Betriebsrats, befugt
ist.

Schau auch mal unter dem Link Seminare. Da habe ich auch Hintergrundinfos
zum Thema eingestellt.

Ich hoffe, es hilft dir weiter
Hans-Peter


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