Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

Wegscheider Andrea, Wednesday, 08.12.2004, 09:21 (vor 7082 Tagen) @ Richard

Hallo lieber Kollege,
absoluter Quatsch. Der Betriebsrat kann denAntrag zur Fortbildungsmaßnahme
zur Kenntnis nehmen, aber mitzubestimmen hat er nichts. Die
Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Betriebs-oder
Personalrates, sondern eine eigenständige Personalvertretung. Die
Schwerbehindertenvertretung kann nach eigenem besten Wissen und Gewissen
ihren Aufgaben nachgehen und entscheiden, zu welchen Seminaren sie möchte.
Die SBV ist lediglich über Ausgaben, Zeitaufwand etc. gegenüber dem
Arbeitgeber verpflichtet Nachweis zu erbringen und glaubhaft zu machen,
dass das bewußte Seminar erforderlich ist. Sollte es noch Probleme geben,
einfach bei dem zuständigen Integrationsamt Hilfe suchen. Nicht klein
kriegen lassen. Gruß A.Wegscheider


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