Nachwahl SBV zweiter Stellvertreter (Wahlen)
» Hallo Berhard,
hier der Orginal Text vom Integrationsamt.
Die Vertrauenspeson und stellvertretende Mitglieder werden normalerweise
im selben Wahltermin gewählt. Es kann jedoch vorkommen,das kein
Wahlvorschlag für ein stellvertretendes Mitglied zustandekommt. Das
Amt des stellvertretenden Mitglieds kann auch dadurch frei werden, das
alle stellvertretenden Mitglieder ausscheiden oder nacheinander in das
Amt der Vertrauensperson nachrücken.
Für diesen Fall sieht die Wahlordnung (§17und 21 SchwbVWO) die
Möglichkeit vor,auch außerhalb der regelmäßigen Wahltermine ein oder
besser mehrere stellvertretende/s Mitglied/er für die restliche
Amtszeit nachzuwählen. Die Einleitung der Nachwahl ( durch Bestellung
eines Wahlvorstands oder Einladung zur Wahlversammlung)
liegt in der Hand der Vertrauensperson.
Quelle Integrationsamt ( Wahlunterlagen)
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