Wahl (Wahlen)

mr, Friday, 22.02.2008, 13:28 (vor 6816 Tagen)

Hallo,

seit einem halben Jahr bin ich als SBV nachgerückt und möchte jetzt mind.2 Stellvertreter wählen lassen. Es gibt hier in der Klinik 29 SB. Bei einer Wahlversammlung könnten nur wenige teilnehmen, und ich möchte deshalb eine Briefwahl durchführen. 2 Kandidaten habe ich schon durch eine Gesamtmail(Wahlankündigung)im Haus gefunden. Meine Frage ist nun wie ich die Wahl durchführen soll ohne einen Fehler zu machen.
mfG und danke für die Antwort

Wahl

hackenberger, Friday, 22.02.2008, 13:43 (vor 6816 Tagen) @ mr

Hallo,

erst einmal Glückwunsch zum Mandat! :flower:

Wegen deiner Fragen zur Wahl, lese doch bitte hier!

Briefwahl geht leider nicht, ist in Deinem Falle ausgeschlossen, da bei Dir vereinfachtes Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO), also Wahlversammlung rechtl. vorgeschrieben ist.

Es muss keine Mindestzahl von Wahlberechtigten an der Wahlversammlung teilnehmen. Wenn also z.B. nur 2 Wahlberechtigte kämen wäre die Wahl möglich. Siehe § 20 SchwbVWO.

Versuche also die Wahlberechtigten zu motivieren möglichst zahlreich an der Wahlversammlung teilzunehmen. Dieses kannst Du ggf. auch dadurch erreichen, dass Du unmittelbar vorher eine Schwerbehindertenversammlung machst mit sehr interessanten Themen und Referenten.

Alle Wahlberechtigten haben den Rechtsanspruch an der Schwerbehindertenversammlung und Wahlversammlung teilzunehmen. Der AG muss dieses ermöglichen und soweit notwenig hier auch die Arbeitsabläufe an diesem Tag anpassen, also die Wahlberechtigten für diese Zeit von ihren Regelaufgaben freistellen.

Gewählt werden können (passive Wahlrecht) alle Beschäftigte des Betriebes. Sie müssen nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Nur Kandidaten vorschlagen dürfen nur aktiv Wahlberechtigte (Schwerbehinderte/Gleichgestellte).

Besorge Dir doch auch einmal vom IA eine Wahlbroschüre oder frage deine Gewerkschaft nach einer solchen.

Wahl

mr, Monday, 25.02.2008, 08:31 (vor 6813 Tagen) @ hackenberger

» » Versuche also die Wahlberechtigten zu motivieren möglichst zahlreich an
» der Wahlversammlung teilzunehmen. Dieses kannst Du ggf. auch dadurch
» erreichen, dass Du unmittelbar vorher eine Schwerbehindertenversammlung
» machst mit sehr interessanten Themen und Referenten.


»
» » kann ich die Wahl auch unmittelbar nach der Schwerbehindertenversammlung bzw. während der Versammlung durchführen> Ich glaube nicht, daß die Leute 2 mal kommen können.
Es geht ja nur um eine Stellvertretung der SBV.

mfG
mr

Wahl

hackenberger, Monday, 25.02.2008, 13:41 (vor 6813 Tagen) @ mr

Hallo "mr"

» Es geht ja nur um eine Stellvertretung der SBV.

Ändert nichts, auch hier geht die Wahl nur im Rahmen Wahlversammlung. Eine anders durchgeführte Wahl wäre vom AG anfechtbar, weil nicht mit dem Gesetz und SchwbVWO vereinbar.

Sorry, kann leider keine andere Antwort geben, weils nun einmal so ist.:-(

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