Wahl (Wahlen)
Hallo,
erst einmal Glückwunsch zum Mandat! :flower:
Wegen deiner Fragen zur Wahl, lese doch bitte hier!
Briefwahl geht leider nicht, ist in Deinem Falle ausgeschlossen, da bei Dir vereinfachtes Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO), also Wahlversammlung rechtl. vorgeschrieben ist.
Es muss keine Mindestzahl von Wahlberechtigten an der Wahlversammlung teilnehmen. Wenn also z.B. nur 2 Wahlberechtigte kämen wäre die Wahl möglich. Siehe § 20 SchwbVWO.
Versuche also die Wahlberechtigten zu motivieren möglichst zahlreich an der Wahlversammlung teilzunehmen. Dieses kannst Du ggf. auch dadurch erreichen, dass Du unmittelbar vorher eine Schwerbehindertenversammlung machst mit sehr interessanten Themen und Referenten.
Alle Wahlberechtigten haben den Rechtsanspruch an der Schwerbehindertenversammlung und Wahlversammlung teilzunehmen. Der AG muss dieses ermöglichen und soweit notwenig hier auch die Arbeitsabläufe an diesem Tag anpassen, also die Wahlberechtigten für diese Zeit von ihren Regelaufgaben freistellen.
Gewählt werden können (passive Wahlrecht) alle Beschäftigte des Betriebes. Sie müssen nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Nur Kandidaten vorschlagen dürfen nur aktiv Wahlberechtigte (Schwerbehinderte/Gleichgestellte).
Besorge Dir doch auch einmal vom IA eine Wahlbroschüre oder frage deine Gewerkschaft nach einer solchen.