Als Fahrer im Wesentlichen gleich geeignet ?! (Einstellung)
Hallo Adviser,
» Frage:
»
» Sind in einem solchen Falle (= Stelle als Chef-Fahrer) Schwerbehinderte
» bzw.
» Gleichgestellte nicht grundsätzlich bevorzugt einzustellen > Denn Fahren
» kann schließlich jeder der Bewerber (Nicht- und Schwerbehinderte bzw.
» Gleichgestellte).
Nein!, es gelten die gleichen/ selben Regeln wie bei der Besetzung sonstiger Arbeitsplätze.
Es ist hier ggf. die Überzeugungskraft der SchwbV gefordert! Es ist aber auch ein gutes Thema für eine Integrationsvereinbarung!