Teilnahme an Sitzungen des GBR (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo "micky",
ja so ist es, es sei ihr könnt euch per FAX abstimmen, damit die "Wahl/Absprache/Verständigung" beleget werden kann.
Bitte aber auch aus dem Ganzen lernen, die GSchwbV hat Aufgaben, wie z.B. auch die Betreuung der Schwerbehinderten in den Betrieben in welchen keine SchwbV gewählt werden kann/gewählt wurde. Sie nimmt also in diesen Betrieben die Aufgaben der SchwbV wahr (§ 95). Sie hat somit auch das Recht an den BR-Sitzungen dieser Betriebe teilzunehmen. Weiter zählt hierzu auch sofern möglich auf Wahlen hinwirken.