Widerspruch - Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Apanatshi, Bayern, Friday, 07.03.2008, 11:12 (vor 6801 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eine sb wurde vom Versorgungsamt von 50% auf 20% runtergestuft, fristgerecht hat sie Widerspruch eingelegt. Mir ist bewußt, dass während des Widerspruchsverfahrens die Schwerbehinderteneigenschaft mit allen Rechten und Pflichten b. AG-Seite und AN-Seite bestehen bleiben. Das heißt aber doch auch, dass die Kollegin bereits jetzt, also März ihren Zusatzurlaub von 5 Tagen in Anspruch nehmen könnte>! Sollte in der Tat der Widerspruch kein Erfolg sein, abschlägiger Bescheid kommt evtl. im April und Sie verzichtet auf ein SG-Verfahren, kann man ihr den Zusatzurlaub doch nicht vom Jahresurlaub abziehen!> Dies hat die Personalabteilung nämlich bereits angekündigt, meines Erachtens aber nicht rechtens. Möchte mich daher bei den "alten Hasen" nochmal rückversichern, bevor ich da ein Fass aufmache.

Gruß aus dem Allgäu
A.


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