Kostenübernahmeverweigerung/Beschlussverfahren (Seminare / Fortbildung)

donnaantonia, Friday, 14.03.2008, 12:50 (vor 5912 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,

seit Anfang letzten Jahres gibt es in unserem Hause eine SBV. Diese hat sich für dieses Jahr als Initiativaufgabe die Verabschiedung einer Integrationsvereinbarung „auf die Fahnen geschrieben“. Dazu ist es erforderlich, dass sich die SBV die notwendigen Kenntnisse aneignet, da sie selbst über dieses Wissen nicht verfügt.

Im vergangenen Jahr besuchte die SBV zwei Grundlagenseminare des Integrationsamtes. Da die Qualität der Seminare nicht den Erwartungen entsprach, stellte die SBV einen Kostenübernahmeantrag für ein kostenpflichtiges Seminar bei einem Seminaranbieter, dessen Seminare als sehr gut von unserem Betriebsrat beurteilt wurden; der selbst wiederum 3 Seminare dort besuchte. Die damaligen Kostenübernahmen – auch bei Schulungen außerhalb des Beschäftigungsortes – durch den Arbeitgeber stellten kein Problem dar.

Die Kostenübernahme der SBV wurde vom Arbeitgeber mit der Begründung abgelehnt, dass die SBV die kostenlose Seminare beim Integrationsamt oder E-Learning zu nutzen hat. Außerdem wäre die Gründung einer SBV bei den wenigen sbM nicht notwendig gewesen (Quote: < 2,5 %) und im Übrigen wird auch gar kein Handlungsbedarf für die SBV gesehen. Nicht nur das Totschlagargument auch die Verhaltensweise gegenüber der SBV ist seit einem Jahr von dieser Einstellung geprägt ohne Hoffnung auf Besserung – im Gegenteil!

Auch nach Einschaltung eines Anwalts durch die SBV verweigert der Arbeitgeber die Kostenübernahme. Der Anwalt hat nunmehr empfohlen, dass Seminar zu besuchen und im Anschluss daran die Kosten im Beschlussverfahren geltend zu machen. In der Zwischenzeit wären jedoch die Kosten für das Seminar durch die SBV zu verauslagen bzw. bei einer gerichtlichen Niederlage gänzlich zu tragen.

Gibt es Forummitglieder, die schon einmal ein Beschlussverfahren wegen einer Kostenübernahmeverweigerung angestrebt haben> Habt Ihr Tipps für die SBV>
Kann die Kostenverauslagerung auf den Arbeitgeber abgewälzt werden>


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