Kostenübernahmeverweigerung/Beschlussverfahren (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 14.03.2008, 13:50 (vor 5912 Tagen) @ donnaantonia

Hallo,

ich würde dem AG mitteilen, dass ich eine bestimmte Schulungsmaßnahme, welche ich aufgrund der Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten der SchwbV gem. § 95 für notwenig erachte mit Hinweis auf den § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX vorlegen. Der Mitteilung würde ich eine vom Seminaranbieter bereitgestellte Erklärung zur Kostenübernahme für die Teilnahme an dieser Maßnahme durch den AG beifügen.

Lehnt der AG die Unterzeichnung der vom Seminaranbieter geforderten Kostenübernahmeerklärung ab, würde ich mit dieser Ablehnung ein Beschlussverfahren mit dem Ziel, dem AG aufzuerlegen der SchwbV die Teilnahme an der zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 95 notwenigen Schulungsmaßnahme durch Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung und der notwenigen Freistellung, zu ermöglichen einleiten.

Hast Du mit dem Anwalt diesen Weg einmal besprochen>

PS: Es ist aber auch, ohne hier etwas zu unterstellen oder jemanden notwendiges fachliches Wissen abzusprechen, zu überlegen, ob eine neu gewählte und im Mandat befindliche SchwbV nach so kurzer Erfahrungszeit mit dieser gesamten hier einfließenden Thematik schon das notwendige Erfahrungswissen besitzt, eine optimale und auch auf ihren Betrieb abgestimmte, Integrationsvereinbarung mit dem AG zu verhandeln.

Weiter, die SchwbV hat zwar einen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung, kann diesen aber nicht einklagen, er ist gerichtlich nicht durchsetzbar. Sie hat ganz besonders keinen Rechtsanspruch darauf, dass der AG eine Integrationsvereinbarung mit einem bestimmten Inhalt abschließt.

Wird nun eine "ungeschickte" Integrationsvereinbarung abgeschlossen, ist diese sehr schwer wieder zu verändern. Ganz besonders wenn in diesem Zusammenhang Rechte gerichtlich erstritten wurden.

Grundseminare mit Basiswissen zum Schwerbehindertenrecht sowie Lernprogramme von gerade mal 50 Minuten zu Integrationsvereinbarungen ersetzen regelmäßig keine Fachseminare zu Integrationsvereinbarungen. Und ohne Konsens geht´s nicht, insbesondere nicht bei Integrationsvereinbarungen mit eher skeptischen Arbeitgebern, da ja kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer bestimmten Integrationsvereinbarung besteht.

Am besten wäre es, mit den Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams gemeinsam an einem Fachseminar teilzunehmen, in dem Ideen und Möglichkeiten für die praktische Umsetzung konkret erarbeitet werden. Dies trägt dazu bei, dass alle den gleichen Wissensstand haben und lässt ein kompetentes festes Team entstehen.


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