Herabsetzung GdB (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
ein Schwerbehinderter Kollebe (GdB 80%) hat einen Erhöhungsantrag gestellt.
Der Schuß ging total in die falsche Richtung!
Was kamm ist eine Anhörung zur beabsichtigten Herabstufung auf 20%
Beim Nachfassen stellte ich fest, daß sein Ausweis eigentlich von 09/2007 auf 09/2010 verlängert wurde.
Vom Versorgungsamt bekam ich zur Antwort, daß da wohl ein Kollege/in bei der Verlängerung den Sachverhalt nicht gründlich geprüft hätte und eine Herabstufung wohl kommen würde.
Begründung: Heilungszeit bei Hodenkarzinom nur 2 Jahre.
Meine Frage:
- Muß der Ausweis zurückgegeben werden vor Ablauf 09/2010>
- wenn man ihn nicht abgibt, droht eine Klage>
- wird der AG von der Herabstufung vom Versorgungsamt informiert
( Problem: der Arbeitsplatz des Kollegen fällt weg)
Besten Dank für eure Hilfe
Gruß Wolfgang Kusterer