Beamter auf Lebenszeit / Einstellungsuntersuchung (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 20.03.2008, 13:55 (vor 5899 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

» Der "neue" Dienstherr (also die Behörde, bei der sich der Beamte beworben hat) macht die Einstellung von einer amtsärztlichen Untersuchung abhängig.

» Frage: Ist es zulässig, den Bewerber (= den schwerbehinderten Beamten auf Lebenszeit) vor einer Einstellung einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen>

Warum sollte dieses nicht zulässig sein> Der neue Dienstherr will und muss doch die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Beschäftigung feststellen. Er hat doch als Dienstherr auch eine Fürsorgepflicht, muss aufgrund dieser doch sicherstellen, dass der Beamte durch die Tätigkeit keinen Schaden nimmt.

Vor allem aber hat der neue Dienstherr ein berechtigtes fiskalisches Interesse an einer amtsärztlichen Einstellungsübersuchung wegen evtl. anfallender Versorgungsbezüge bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit.

PS: Hat ein Dienstherr den berechtigten Eindruck, dass bei einem Beamten die Dienstfähigkeit nicht mehr gegeben ist, kann er ihn dem Amtsarzt zur Feststellung der Dienstfähigkeit vorstellen.

Weiterführende Links:
Einstellungsuntersuchung zulässig
Mindestdienstfähigkeit von fünf Jahren
Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung
[link=http://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/index.php>kategorie=rechtsfragen&anr=896]Schwerbehinderte können verbeamtet werden[/link]


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