Ausbildung (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 25.03.2008, 18:19 (vor 6783 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

dein Sohn erfüllt ja die Voraussetzungen um eine Gleichstellung gem. § 69 (2) zu beantragen, also einen GdB von mind. 30.

Daher sollte sofern die Beschäftigung aus Gründen der Behinderung gefährdet ist bei der AfA eine Gleichstellung gem. § 68 Abs. 2 beantragen. Sollte die Gleichstellung erfolgen hätte er die gleichen Schutzrechte wie ein Schwerbehinderter mit einem GdB von mind. 50.

Wendez euch doch auch sofern vorhanden an die SchwbV im Betrieb/Unternehmen, diese unterstützt und berät auch.


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