Ausbildung (Gleichstellung)
Hallo Elke,
dein Sohn erfüllt ja die Voraussetzungen um eine Gleichstellung gem. § 69 (2) zu beantragen, also einen GdB von mind. 30.
Daher sollte sofern die Beschäftigung aus Gründen der Behinderung gefährdet ist bei der AfA eine Gleichstellung gem. § 68 Abs. 2 beantragen. Sollte die Gleichstellung erfolgen hätte er die gleichen Schutzrechte wie ein Schwerbehinderter mit einem GdB von mind. 50.
Wendez euch doch auch sofern vorhanden an die SchwbV im Betrieb/Unternehmen, diese unterstützt und berät auch.