Klage beim Sozialgericht (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Friday, 28.03.2008, 10:36 (vor 5895 Tagen) @ morre

Hallo Andreas,

eine Klage ohne RA vor dem Sozialgericht zu vertreten empfinde ich als nicht sehr geschickt.

Ich habe Koll. welche vor dem Sozialgericht Klage erheben wollten, daher stets die Mitgliedschaft bei VdK (www.vdk.de) empfohlen. Der VdK vertritt seine Mitglieder kostenfrei in allen Angelegenheiten des SGB.

Wobei der VdK vermutlich vor einer Klageerhebung erst einmal den möglichen Erfolg einer solchen Klage prüfen wird. Er hat hier auch die hierfür notwenige Erfahrung.

Es könnte also auch der Fall eintreten, dass der VdK von einer Klage abrät, sofern keine Erfolgsaussichten bestehen.


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