Klage beim Sozialgericht (Antragstellung / Widerspruch)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.03.2008, 10:59 (vor 5899 Tagen) @ hackenberger

» Ich habe Koll. welche vor dem Sozialgericht Klage erheben wollten, daher
» stets die Mitgliedschaft bei VdK (www.vdk.de) empfohlen. Der VdK vertritt
» seine Mitglieder kostenfrei in allen Angelegenheiten des SGB.

Hallo Andreas und Bernhard,
falls der Kollege Mitglied in einer Gewerkschaft ist, dann kann er dort kostenfrei (im Beitrag enthalten) Rechtsschutz in dieser Sache bekommen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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