Amtszeit nach Neuwahl ausserhalb der Regelzeit (Wahlen)
Hallo,
eine Frage zur Amtszeit der SBV
Irgendwie hab ich einen Knoten im Kopf den ich nicht lösen kann.
Die nächste Wahl der SBV findet ja zw Okt -Nov 2010 statt.
wenn nun 2009 neu gewählt werden muss, wegen Spaltung eines Betriebes ,
im § 94 heisst es:
Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.
in welchem Jahr ist dies nun>