Amtszeit nach Neuwahl ausserhalb der Regelzeit (Wahlen)
Hallo pamue,
» Die nächste Wahl der SBV findet ja zw Okt -Nov 2010 statt.
» wenn nun 2009 neu gewählt werden muss, wegen Spaltung eines Betriebes,
» im § 94 heißt es:
»
» Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die
» regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen,
» wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für
» regelmäßige Wahlen neu gewählt.
» in welchem Jahr ist dies nun>
Also "pamue", wollen wir mal helfen den Knoten zu lösen.
Eine klassische Frage des kleinen "1x1".
2010 Okt - Nov regelmäßiger Wahltermin (alle 4 Jahre)
2009 Dez wird eine SchwbV gewählt ist somit Okt - Nov 2010 noch kein Jahr = 12 Monate im Mandat,
folglich findet Okt - Nov 2010 keine Wahl statt, erst wieder Okt - Nov 2014
Knoten geöffnet>> Also bitte genau auf die max 11 Monate achten, die eine SchwbV im Mandat sein darf.
Knoten gelöst>

Schönes Wochenende und viel Spaß im Mandat noch :ok: