Amtszeit nach Neuwahl ausserhalb der Regelzeit (Wahlen)

hackenberger, Friday, 11.04.2008, 20:00 (vor 6767 Tagen) @ pamue

Hallo pamue,

» Die nächste Wahl der SBV findet ja zw Okt -Nov 2010 statt.
» wenn nun 2009 neu gewählt werden muss, wegen Spaltung eines Betriebes,

» im § 94 heißt es:
»
» Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die
» regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen,
» wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für
» regelmäßige Wahlen neu gewählt.

» in welchem Jahr ist dies nun>

Also "pamue", wollen wir mal helfen den Knoten zu lösen. ;-) Eine klassische Frage des kleinen "1x1".

2010 Okt - Nov regelmäßiger Wahltermin (alle 4 Jahre)
2009 Dez wird eine SchwbV gewählt ist somit Okt - Nov 2010 noch kein Jahr = 12 Monate im Mandat,
folglich findet Okt - Nov 2010 keine Wahl statt, erst wieder Okt - Nov 2014 ;-)
Knoten geöffnet>> Also bitte genau auf die max 11 Monate achten, die eine SchwbV im Mandat sein darf.

Knoten gelöst> ;-) ;-)

Schönes Wochenende und viel Spaß im Mandat noch :ok:


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