Gleichstellung für Schwerbehindertenvertreter? (Gleichstellung)
Liebe Mitstreiter,
kann ich als Schwerbehindertenvertreter auch gleichgestellt werden> schließlich ist der Kündigungsschutz für Schwerbehindertenvertreter ein anderer als für gleichgestellte Arbeitnehmer. Auch sonst gibt es ja viele Vorteile, die ein gleichgestellter Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. Zählt hier nicht auch der Grundsatz der Gleichbehandlung> Ich frage in eigener Sache. Nachdem mein GdB von 50 nach Ablauf der Heilungsbewährung auf 30 herabgesetzt wurde, habe ich im September 2007 einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Anhörung wurde vom BR und GSBV gefertigt. Anfang Februar wurde der Antrag mit der Begründung meiner SBV-Tätigkeit abgelehnt. Im Januar forderte die AfA aber noch meine ganzen Ausfallzeiten an, Am 20.02. habe ich Widerspruch eingelegt und bis heute nichts gehört. Ist diese lange Bearbeitungszeit noch normal> Danke für Eure Hilfe
Petra