Gleichstellung für Schwerbehindertenvertreter? (Gleichstellung)
Hallo Petra,
die Ablehnung der Gleichstellung wegen des bestehenden besonderen Kündigungsschutzes als Mandatsträger ist nicht richtig. Hier hat die AfA falsch entschieden, sofern andere berechtigte Gründe für eine Gleichstellung gegeben wären und ein Widerspruch wäre möglich. Die Gründe hast Du ja schon selbst aufgeführt. Der Kündigungsschutz als Mandatsträger bedingt nicht den Anspruch welche Gleichgestellte auf Grund des SGB IX haben, z.B. die Ansprüche aus § 81.
Aber eine Gleichstellung wird nur zuerkannt, wenn aus Gründen der Behinderung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist. Hier liegt daher immer bei bestehendem anderweitigem Kündigungsschutz die Problematik. Man muss dann versuchen auch die Rechte des Gleichgestellten aus dem SGB IX hier vor allem aus § 81 und ggf. auch § 124 mit einbeziehen
So können und werden ja auch Beamte, trotz des besonderen Status, gleichgestellt.
Schaue auch einmal hier, da findest Du auch noch Infos!
» Am 20.02. habe ich Widerspruch eingelegt und bis heute nichts gehört.
» Ist diese lange Bearbeitungszeit noch normal>
Ist durchaus nicht unnormal.