Gleichstellung für Schwerbehindertenvertreter? (Gleichstellung)

Petramäuschen, Berlin, Monday, 14.04.2008, 15:08 (vor 6763 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

kann ich als Schwerbehindertenvertreter auch gleichgestellt werden> schließlich ist der Kündigungsschutz für Schwerbehindertenvertreter ein anderer als für gleichgestellte Arbeitnehmer. Auch sonst gibt es ja viele Vorteile, die ein gleichgestellter Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. Zählt hier nicht auch der Grundsatz der Gleichbehandlung> Ich frage in eigener Sache. Nachdem mein GdB von 50 nach Ablauf der Heilungsbewährung auf 30 herabgesetzt wurde, habe ich im September 2007 einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Anhörung wurde vom BR und GSBV gefertigt. Anfang Februar wurde der Antrag mit der Begründung meiner SBV-Tätigkeit abgelehnt. Im Januar forderte die AfA aber noch meine ganzen Ausfallzeiten an, Am 20.02. habe ich Widerspruch eingelegt und bis heute nichts gehört. Ist diese lange Bearbeitungszeit noch normal> Danke für Eure Hilfe
Petra

Gleichstellung für Schwerbehindertenvertreter?

hackenberger, Monday, 14.04.2008, 15:19 (vor 6763 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Petra,

die Ablehnung der Gleichstellung wegen des bestehenden besonderen Kündigungsschutzes als Mandatsträger ist nicht richtig. Hier hat die AfA falsch entschieden, sofern andere berechtigte Gründe für eine Gleichstellung gegeben wären und ein Widerspruch wäre möglich. Die Gründe hast Du ja schon selbst aufgeführt. Der Kündigungsschutz als Mandatsträger bedingt nicht den Anspruch welche Gleichgestellte auf Grund des SGB IX haben, z.B. die Ansprüche aus § 81.

Aber eine Gleichstellung wird nur zuerkannt, wenn aus Gründen der Behinderung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist. Hier liegt daher immer bei bestehendem anderweitigem Kündigungsschutz die Problematik. Man muss dann versuchen auch die Rechte des Gleichgestellten aus dem SGB IX hier vor allem aus § 81 und ggf. auch § 124 mit einbeziehen

So können und werden ja auch Beamte, trotz des besonderen Status, gleichgestellt.

Schaue auch einmal hier, da findest Du auch noch Infos!

» Am 20.02. habe ich Widerspruch eingelegt und bis heute nichts gehört.
» Ist diese lange Bearbeitungszeit noch normal>

Ist durchaus nicht unnormal.

Gleichstellung für Schwerbehindertenvertreter?

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 16.04.2008, 12:05 (vor 6761 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die schnelle Antwort. Da die AfA die Ablehnung nur mit meinem Status als SBV begründet hat, gehe ich davon aus, dass die anderen angegebenen Gründe im Antrag akzeptiert wurden, sonst hätten sie ja schon eher ablehnen können. Aber sie haben ja Ende Januar sogar noch eine Aufstellung meiner Fehlzeiten angefordert, dass hätten sie sich ja sparen können, schließlich war ich zu dem Zeitpunkt ja auch schon in der SBV. Ich habe den Eindruck, es geht ein bißchen nach Nasenfaktor. Ich habe schon für einige Kolegen die Anhörung zur Gleichstellung formuliert, zusammen mit dem BR. Bis auf einmal gingen alle Anträge durch und das innerhalb von max. 2 Monaten. Bei einem Kollegen gab es erhebliche Schwierigkeiten und die Gleichstellung wurde trotz Widerspruch und Anhörungsverfahren abgelehnt. In meinem Fall handelt es sich um den gleichen Sachbearbeiter und ich denke, dem hat der "Aufstand" damals nicht gepaßt.

Viele Grüße
Petra

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