Fybromalgie (Hilfsmittel)

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 14.05.2008, 10:23 (vor 5832 Tagen) @ zicko

Hallo Zicko,

der MA kann zum einen bei der DRV einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dieser Antrag muss vor dem Kauf eines Hilfsmittels gestellt werden. Als zusätzliche Unterlagen kann man z.B. ein entsprechendes Attest vom betriebsärztlichen Dienst und einen Kostenvoranschlag für das benötigte Gerät mit einreichen, natürlich auch Entsprechende Atteste des behandelnden Arztes. Ich helfe meinen Kollegen parallell dazu auch dabei, einen Antrag an den AG zu stellen, mit der Bitte, die Kosten zu übernehmen, da der AG ja auch eine Pflicht hat. Der §84 SGB IX gilt ja auch für alle AN nicht nur für die Schwerbehinderten. Gleichzeitig unterschreibt der MA eine Abtretungserklärung an den AG, d.h. wenn die DRV irgendwann mal zahlt, bekommt der AG sein Geld wieder. Auf diesem Weg geht es für den MA schneller, als wenn er nur einen Schritt nach dem anderen macht. In den Anträgen wird auch jeweils auf die Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft hingewiesen. Aber wenn man einen Schritt nach dem anderen macht, vergehen unter Umständen Jahre.

Viele Grüße
Petra


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion