Erstellung einer BV (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Monday, 02.06.2008, 10:28 (vor 5817 Tagen) @ Klaus

Hallo Klaus,

das erstellen von BV ist eine Angelegenheit der BR. Die SchwbV soll nur dann immer auch darauf achten, dass ihre Kientel betreffende Themen/ Punkte/ Besonderheiten auch mit einfließen. Das SGB IX, unsere Rechts-/Handlungsgrundlage sieht auch nur in einem Punkt eine echte "Verhandlungsmöglichkeit/ Mitzeichnung" bei einer betrieblichen Regelung vor. Nämlich bei der Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX. Unter dem nebenstehenden Link findest Du mehr zu diesem Thema auch Mustervereinbarungen. In einer solchen kann man dann auch das von Dir angesprochenen Thema "Hinweis auf bevorzugte Einstellung Schwerbehinderter und Gleichgestellter" aufnehmen.

PS: Die Nutzung der Suchfunktion mit dem Suchbegriff "Integrationsvereinbarung und/ oder InTV" bringt Dich zu Beiträgen zu diesem Thema. Hierzu haben wir hier auch schon einiges an Beiträgen im Forum behandelt.


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