Gutachtertermin - Kostenerstattung ? (Hilfsmittel)
Hallo Birgit,
Ein Zeitverlust ohne tatsächlichen Verdienstausfall kommt entgegen § 191 SGG für einen Aufwendungsersatz nicht in Betracht.
Bei Gleitzeit kein tasächlicher Verdienstausfall und somit keine keine Erstattung.
Lese ich genauso; gleichwohl könen aber andere Auslagen wie zB. Fahrtkosten usw., wenn sie tasächlich entstanden sind, ansetzbar sein.
Grüße
Heinz