Gutachtertermin - Kostenerstattung ? (Hilfsmittel)

Heinz SBV, Monday, 02.06.2008, 12:53 (vor 5813 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,


Ein Zeitverlust ohne tatsächlichen Verdienstausfall kommt entgegen § 191 SGG für einen Aufwendungsersatz nicht in Betracht.

Bei Gleitzeit kein tasächlicher Verdienstausfall und somit keine keine Erstattung.

Lese ich genauso; gleichwohl könen aber andere Auslagen wie zB. Fahrtkosten usw., wenn sie tasächlich entstanden sind, ansetzbar sein.

Grüße
Heinz


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