Wer bekommt den Urlaub ? (Zusatzurlaub)
Hallo zusammen,
meine Frau ist mit einer 50% Quote behindert und bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Habe ich als Sozialversicherungspflichtiger Anspruch auf mehr Urlaub >
Vielen Dank im Voraus
Hallo zusammen,
meine Frau ist mit einer 50% Quote behindert und bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Habe ich als Sozialversicherungspflichtiger Anspruch auf mehr Urlaub >
Vielen Dank im Voraus
Hallo "haya09",
wir sind hier zwar "nur" ein Forum für Mandatsträger. Betroffene Schwerbehinderte/ Gleichgestellte haben für Fragen ja ihre Schwerbehindertenvertretungen.
Aber trozdem kurz folgende Antwort: Den Zusatzurlaub gem. § 125 bekommen Schwerbehinderte sofern sie einen GdB von 50 haben. Siehe auch hier:
http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html
Eine Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitsrente von 50 besagt nichts über eine vorliegende Schwerbehinderung aus.
Hierzu ein Ausszug aus dem Knittelkommentar zum § 69
"Die Rentenbescheide der Rentenversicherungsträger nach dem SGB VI zur Erwerbsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung haben dagegen keine solche Bindungswirkung, da in ihnen kein MdE-Grad festgestellt wird. Ob eine Person einen GdB von 50 aufweist und somit schwerbehindert ist, steht mit der Frage, ob bei ihr nach dem SGB VI a. F. Erwerbsunfähigkeit oder nach dem SGB VI n. F. volle Erwerbsminderung besteht, in keinerlei Wechselwirkung, weil die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen völlig unterschiedlich sind. Die Frage nach dem Bestehen von Schwerbehinderung ist für die Feststellung der Erwerbsfähigkeit bzw. vollen Erwerbsminderung auch nicht als Vorfrage entscheidungserheblich (BSG Beschluss vom 9. Dezember 1987 5b BJ 156/87; Beschluss vom 8. August 2001 B 9 SB 5/01 R, jeweils zit. nach JURIS)."
Hier finden sie etwas zum Thema MdE und GdB.
www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi>ID=de9216
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6866