Verweigerung Seminar durch AG wg Fehlen BR Zustimmung (Seminare / Fortbildung)

Ben Wisch, Tuesday, 24.06.2008, 09:52 (vor 5811 Tagen)

Hallo,

ich habe seit längerem nicht nur mit dem AG zu kämpfen, sondern mittlerweile auch gegen den BR (bzw. Vorsitzendem).

Da ich es ein paar Mal gewagt habe, in auf gewisse Rechtslagen aufmerksam zu machen, die ihm so nicht in "den Kram" passten. Meine Arbeit wird seit dem erschwert und er versucht ständig mich zu gängeln und zu bevormunden. Macht mir Vorschriften was ich zu tun und zu lassen habe. Bis jetzt habe ich das mehr oder weniger ignoriert und über manches hinweg gesehen. Nun aber versucht er mich sowohl bei meiner Klientel als auch beim AG "madig" zu machen. Ich bin normalerweise ein ruhiger, gelassener Mensch, aber irgendwann ist auch bei mir Ende. Ich befürchte, jetzt ist es soweit. Dann müssen sich aber einige "warm" anziehen. Denn ich bin auch ein Kämpfer wenn's drauf ankommt. Jetzt zum eigentlichen Problem:

Vor ca. 8 Wochen habe ich einen Seminarantrag (Arbeitsrecht) gestellt der auch so genehmigt wurde. Offiziell habe ich dies dem BR Vorsitzenden so nicht mitgeteilt, aber im BR Ordner "Seminare" eingetragen, also kein Geheimnis draus gemacht. Ihm ist aber ein Dorn im Auge, das ich mit einem BR Kollegen (der auch mein Stellvertreter ist) zu diesem Seminar fahre (BR Beschluss liegt vor).

Heute morgen bekam ich folgende Mail von der Personalabteilung:

Hallo Herr XXXXXX,
wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 24.04.08, indem Sie eine Teilnahme am o.g. Seminar beantragen. Leider ist bis zum heutigen Zeitpunkt keine Entscheidung des Betriebsrat ergangen bzw es dringend erforderlich, dass Sie an dem Seminar teilnehmen müssen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Betriebsrat auf, um sich abzustimmen. Ansonsten betrachten Sie/wir das Schreiben / Seminar als gegenstandslos und Sie nehmen bitte am 30. Juni 2008 Ihre Arbeit ganz normal auf. Ein Mitglied des Betriebsrat nimmt ja bereits an der Schulung teil. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Meine Antwort wird folgende sein:

Sehr geehrter Herr YYYYYYY,

das Schreiben verwundert mich schon etwas, zumal ich schon die Genehmigung und Zusage ihrerseits habe.
Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 96 (4) einen eigenen Schulungsanspruch. Sie ist auch kein "Untergremium" des Betriebsrates, sondern ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Organ, folglich auch keine BR - Zustimmung nötig. 'Wie in meinem Seminarantrag vom 24.04.08 geschrieben, ist diese Schulung für die Arbeit der SBV erforderlich. Von betrieblicher Seite bestehen auch weiterhin keine Einwände.

Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, sehe ich das Schreiben Ihrerseits als gegenstandslos an.

Ich werde mir den Hinweis auf § 156 noch etwas aufsparen. Welche Tipps hättet ihr noch für mich> Wie soll ich mich gegenüber dem BR Vorsitzenden verhalten> Er ist sehr dominant und eigentlich ein kleiner Tyrann, wenn nicht alles so geht wie er das möchte. Er hat im Laufe meiner "Karriere BR/SBV schon einige ihm unliebsame BR Kollegen "entsorgt. Wenn einer nicht so spurt wie er das möchte, "schlachtet" er ihn ab. (Originalzitat)

Ich möchte also nicht, dass mich ein ähnliches Schicksal ereilt, habe es bis jetzt vermieden auf kollisionskurs zu gehen, werde dies alles aber auch nicht kampflos hin nehmen. Für weitere Ratschläge und Vorgehensweisen wäre ich dankbar.

LG

Ben Wisch


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion