Verweigerung Seminar durch AG wg Fehlen BR Zustimmung (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 24.06.2008, 10:28 (vor 5810 Tagen) @ Ben Wisch

Hallo "Ben Wisch",

erst einmal willkommen hier als "Neuer" im Forum. Weiter auch meine Anerkennung, dass Du es verstehst die Rechte der SchwbV in Anspruch zu nehmen.

Folgende Fakte nochmals auf welche Du ja auch schon teils hingewiesen hast: Über die Teilnahme an notwendigen Seminaren der SchwbV entscheidet sie selbst. Es bedarf hier weder der Zustimmung des AG und schon gar nicht des BR. Ja, es bedarf auch nicht der Zustimmung des AG. Sehr vieles zum Thema findest Du hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

Ist der AG hier der Auffassung ein Teilnahmerecht der SchwbV an der Schulungsmaßnahme würde nicht bestehen, muss er hier die Arbeitsgerichtsbarkeit bemühen. Nur ein entsprechender arbeitsgerichtlicher Beschluss könnte hier der SchwbV die Teilnahme verwehren.

Bitte aber auch beachten, erginge ein negativer arbeitsgerichtlicher Beschluss erst nach der Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme, könnte auf die SchwbV eine Kostenforderung zukommen. Bitte daher die Hinweise auch zum Thema Anspruch/Anzeige und Kosten sowie Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html genau lesen und beachten.

Der § 156 kann in diesem Zusammenhang leider nicht in Anspruch genommen werden. Bitte einmal die Möglichkeiten/ Anwendungsbereiche des § 156 genau lesen, auch die Kommentierung hierzu. Lese diesbezgl. Einmal meinen Antwort hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7366#p7370 Besonders für BR-Vorsitzende welche die SchwbV in der Mandatsausübung behindern möchten helfen in dem Beitrag die Links im Beitrag zu den Themen "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2672#p2805]Zwangsgeld[/link] und Zwangshaft".


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion