Dienstvereinbarung (Allgemeines)

Magdalena @, Sunday, 02.01.2005, 21:45 (vor 7079 Tagen)

Hallo Forum-Leser! Erst vor kurzem wurde eine Dienstvereinbarung in meiner
Behörde abgeschlossen. Da ich bei keinem einzigem Gespräch als SBV
beteiligt war, wollte ich den Beschluß des PR bzgl. Abschluß der
Dienstvereinbarung aussetzen lassen, weil ich in einer halben Stunde
(Dienstvereinbarung wurde zum Schluß in der Personalratsitzung kurz
besprochen) nicht feststellen
konnte, ob sich aus der Sicht der SBV ein Nachteil für die
schwerbehinderten Mitarbeiter ergeben könnte. Ich muß dazu sagen, dass
nicht nur die Dienstvereinbarung bzgl. der 42 Stunden abgeändert wurde,
sondern, es wurde auch z.B. der Beginn der Dienstzeit abgeändert. Als ich
den Beschluß aussetzen ließ, wurde mir gesagt, dass ich es nicht könne, und
dass man von mir bis zum nächsten Tag 12.00 Uhr eine schriftliche
Stellungnahme erwarte. Erst dann werde er entscheiden, ob er meiner Aus-
setzung statt gibt oder nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dienstvereinbarungen: Teilnahme der SBV an Verhandlungen>

In der Fachzeitschrift Behindertenrecht 2003, Seite 219/220 habe ich
folgenden Beitrag gelesen:

"Eine Sichtung der Kommentarliteratur hat ergeben, dass mittlerweile
anerkannt ist, der Schwerbehindertenvertretung nicht nur ein Recht zur
Teilnahme an dem eng definierten Monats-/Vierteljahresgespräch einzuräumen,
sondern auch für ANDERE ZUSAMMENKÜNFTE, die ggf. aus einem konkreten Anlass
anberaumt werden."

Meine Frage: Hat der PR bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber über
DIENSTVEREINBARUNGEN stets auch die SBV zur beratenden Teilnahme einzuladen
und zwar unabhängig davon, ob es bei diesen Verhandlungen - aus Sicht des
PR - um Schwerbehindertenangelegenheiten geht oder nicht> Ich wurde als SBV
vom PR bisher noch zu keiner einzigen Verhandlung eingeladen (§ 95 Abs. 5
SGB IX, Art. 67 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BayPVG).

Für eine Antwort mit evtl. Kommentierungen aus Gesetzen oder Urteilen wäre
ich sehr dankbar. Es kann nicht sein, dass die SBV immer so ausgegrenzt
wird und letztendlich alle Enscheidungen hinnehmen müssen, was nicht
schwerbehinderte Menschen "entschieden" haben.

Liebe Grüße, Magdalena


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