Schweigepflicht (Umgang mit BR / PR)

Fragesteller, Bayern, Wednesday, 16.07.2008, 18:05 (vor 6670 Tagen)

Hallo zusammen,

ich (SBV) habe gewisse Probleme mit dem Personalrat: Ich war mit einer Entscheidung (zu der ich leider "aus Versehen" nicht hinzugezogen wurde) des Personalrates nicht einverstanden bzw. ich konnte diese zumindest mangels Fakten nicht nachvollziehen. Ich bat den PR um Sachaufklärung binnen einer Woche, damit ich mir dann evtl. eine Aussetzung der Entscheidung hätte ersparen können.

Der PR (Hinweis: Steht persönlich extrem unter Druck des Dienststellenleiters bzw. läßt sich unter Druck setzen) geht nun einfach her und leitet meine Anfrage an diesen weiter und ich darf mich somit dann als isolierter "Nestbeschmutzer" darstellen lassen, nur weil ich dann die für den Arbetgeber unangenehmen Fragen stelle.

Schlimm, aber schon passiert, dass den PR die Belange der Mitarbeiter nicht berührten. Das möchte ich für die Zukunft abstellen, indem ich erstens den PR intensiv über meine Rechte/Pflichten zur Beteiligung aufkläre und ihm auch die Vorteile der Zusammenarbeit benenne. Zweitens möchte ich aber derartigen Vorfällen vorgreifen, indem ich ihn auf dei Schweigepflicht nach § 10 BPersVG hinweise.

So, nun die Frage: Gilt diese Schweigepflicht auch für Inhalte von Anfragen der SBV an den PR> M.E. ja, denn wenn alles richtig gelaufen wäre, hätte ja schon der PR diese Fragen stellen müssen. Oder liege ich da falsch>

Danke im Voraus und viele Grüße!


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