Schweigepflicht (Umgang mit BR / PR)
Hallo Fragesteller,
Schweigepflicht bedeutet nicht, dass alles was im BR/PR gesprochen wird diesen nicht verlassen darf. Der Schweigepflicht unterliegen u.a. Abstimmungsverhalten/ Einzelergebnisse, persönliche Daten/ Fakten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse welche im Rahmen der Mandatsarbeit bekannt wurden und vom AG als geheimhaltungsbedürftig eingestuft wurden. Sowie Dinge über die Verschwiegenheit vereinbart/ beschlossen wurde. Weiter auch vertrauliche Mitteilungen von AN/ Beschäftigten sofern diese hier die Vertraulichkeit gewünscht haben.
Nicht aber z.B. es wurde dem Vorgang zugestimmt oder mehrheitlich zugestimmt. BR/PR sind auch keine Geheimräte
Ich gehe auf Grund Deiner Frage davon aus, dass der PR/BR offenbar keine Fragen an den AG zu dem Vorgang mehr hatte, denn er ist ja zu einer Entscheidung gekommen.
Die Fragen zu Sachverhalten hatte offensichtlich nur die SchwbV, also Du. Die Aufagbe des BR/PR ist nun aber nicht die Fragen/ Probleme der SchwbV mit einem Sachverhalt mit dem AG zu klären. Hat die SchwbV zu einem Vorgang/ zu einem Sachverhalt Fragen, welche der AG geben müsste, muss sie hier schon selbst aktiv werden. Sie kann also auch bei einem unangenehmen AG nicht den BR/PR vorschicken.
Der BR/PR muss auf Wunsch der SchwbV nur sofern erforderlich seine Sichten / seine Gründe für seine (BR/PR) Entscheidung darlegen.
Der PR/BR konnte hier daher die Fragen der SchwbV an den AG mit der Bitte um Beantwortung weiterleiten. Er könnte sie auch an die SchwbV zurückgeben und diese bitten ihre Fragen an den AG mit diesem selbst zu besprechen. Dieses wäre hier vielleicht der geschicktere Weg gewesen. Es war auf alle Fälle kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Es stellt sich für mich hier dann nur die Frage, hättest Du die Fragen an den AG gerichtet>