Neuer Arbeitsvertrag (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 20.07.2008, 11:28 (vor 6669 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

schaue einmal hier: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm Da findest Du alles Wichtige zum Thema Betriebsübergang auch zu Deiner Frage bzgl. eines neuen Arbeitsvertrages, siehe dort unter 3.

Fakt: Der neue AG übernimmt den alten ArbV bzw. muss diesen übernehmen. Er kann aber nach dem 1 Jahr Änderungskündigungen aussprechen. Diese bedürfen aber der Zustimmung des IA, darauf hat Hans-Peter ja auch schon hingewiesen. Weiter siehe auch einmal hier, ein Urteil bezgl. des Direktionsrechtes was hier auch Thema sein könnte: http://www.jurion.de/login/login.jsp>goToUrl=/rss/urteile/274540.html&docid=1-274540

» jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Darin steht u.a. dass ich
» mit Schichtarbeit sowie Arbeiten am Wochenenden einverstanden bin. Bin ich
» aber auf Grund meiner Behinderung nicht.
Hier könnte ein Grund aus § 81 (4) gegeben sein, dass der AG eine solche Änderung arbeitsrechtlich nicht umsetzen kann. Müsste dann von Dir mit Gründen aus der Behinderung glaubhaft vertreten werden. Siehe hierzu auch http://lexetius.com/2002,3330

Du solltest Kontakt zu Deiner Gewerkschaft aufnehmen und dich von dort nochmals gut beraten lassen.


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