Neuer Arbeitsvertrag (Allgemeines)
Hallo Diana,
» naja ein wenig hats ja schon mit SBV zu tun, da ich ja wissen möchte ob
» mich das SGB 9 trotzdem vor schichtarbeiten schützt, auch wenn es nicht im
» arbeitsvertrag steht.
Ja aber Deine Grundsatzfrage war ja:
» ich soll nachdem ich letztes Jahr einen Betriebsübergang mitgemacht habe,
» jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Dieses ist allgemeines Arbeitsrecht.
» Darin steht u.a. dass ich mit Schichtarbeit sowie Arbeiten am Wochenenden
» einverstanden bin. Bin ich aber auf Grund meiner Behinderung nicht.
Das könnte ein Grund für die Anwendungsmöglichkeit des § 81 (4) sein. Hatte diesbezgl. ja einen Link zu einem Urteil eingestellt.
Wir hatten das Thema [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7060#p7061]"Schicht und Wochenendarbeit"[/link] hier schon behandelt. Du findest zu diesem Thema auch alles unter dem Suchbegriff [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=schichtarbeit]"Schichtarbeit" [/link]
Dieses könnte aber auch ein Thema sein, bei einem bestehenden Arbeitsvertrag und ohne dass ein Betriebsübergang stattgefunden hat.
Sorry, aber auch wir können leider nicht immer bei allen Fragen die super und zufriedenstellende Antwort geben. Es zeigt einmal wieder, wie gut eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und der gute Kontakt zu dieser ist. Als Mandatsträger (BR/SchwbV) sollte man auch immer besondere Ansprechpartner bei der Gewerkschaft haben, welche man auch stets kurzfristig anrufen kann.
Es ist schade, dass hier der BR nicht gemeinsam mit der Gewerkschaft eine allgemeine Infoveranstalltung vorgesehen hat. Denn diese oder ähnliche Fragen dürften andere Koll. ja auch haben. Denn diese stehen ja auch vor der Frage, sollen wir den neuen angebotenen ArbV unterschreiben. Wer kümmert sich um die Fragen der Koll.>