Gleitzeit trotz Attest (Allgemeines)

Marion @, Sunday, 09.01.2005, 20:51 (vor 7072 Tagen)

Hallo,
ich bin noch nicht sehr lange stellvertretende Vertrauensperson und habe
daher noch wenig Erfahrung und brauche mal einen Rat.Habe eine Kollegin,
die zu 40 % erwerbsgemindert, einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist
und aus ärztlicher Sicht nur 4 Std. täglich arbeiten darf.Bisher hat sie
an der gleitenden Arbeitszeit teilgenommen, bis es auf einmal hieß, sie
dürfe gar nicht daran teilnehmen, da sie keine Überstunden machen darf.Da
sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, müßte sie täglich 3
Minuten !! früher gehen, um ihren Zug zu bekommen.Diese 3 Minuten könne
sie aber nicht ausgleichen, weil sie ja nicht länger arbeiten darf.
In meinen Augen ist das mehr als kleinlich. Was soll ich ihr raten >


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