Re: Gleitzeit trotz Attest (Allgemeines)
Hallo Marion,
selbstverständlich dürfen Schwerbehinderte/Gleichgestellte an der
Gleitzeit teilnehmen. Gleitzeit hat zum einen nicht mit Mehrarbeit zu
tun. Es geht nur um eine flexibele Arbeitszeit. Weiter wird der § 124
oftmals falsch verstanden. Schwerbehinderte sind zwar sofern sie den §
124 in Anspruch nehmen von Mehrarbeit freizustellen. Hier gelten aber die
Regeln des Arbeitszeitgesetzes was die tägl. Höchstarbeitszeit angeht.
Diese beträgt in diesen Fällen 8 Staunden tägl.
Ein Ausschluß von Schwerbehinderte/Gleichgestellte von der Gleitzeit
würde vielmehr eine Diskriminierung dieser bedeuten und dieses wäre
verboten.
Bernhard