neues Pflegezeitgesetz in Kraft (Lektüre / Gesetze)
Wichtig ist hier für betroffene AN, die Beachtung des Abs. 2 der §§ 2 und 3, um negative arbeitsrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.
Die Umsetzung des neuen Pflegezeitgesetzes fällt nicht in den Aufgabenbereich der SchwbV. Es besteht ein Rechtsanspruch der AN auf Umsetzung/ Beachtung durch den AG!