neues Pflegezeitgesetz in Kraft (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Thursday, 31.07.2008, 21:14 (vor 5757 Tagen) @ Heinz SBV

Wichtig ist hier für betroffene AN, die Beachtung des Abs. 2 der §§ 2 und 3, um negative arbeitsrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.

Die Umsetzung des neuen Pflegezeitgesetzes fällt nicht in den Aufgabenbereich der SchwbV. Es besteht ein Rechtsanspruch der AN auf Umsetzung/ Beachtung durch den AG!


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