Stellvertreter Konzernschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

jp, Bayern, Monday, 04.08.2008, 22:19 (vor 6651 Tagen)

Hallo zusammen!
Zuerst muß ich mal mitteilen, dass ich diese Seiten Klasse finde!

Wir haben zwei Werke (Werk A & Werk B) die jeweils eine Schwerbehindertenvertretung haben.
Zusammen haben wir eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Nun kommt noch Werk C hinzu welches nicht in der Gesamtvertretung ist, sondern im Konzern.
Hier wurde der Schwerbehindertenvertreter von Werk C von Gesamtschwerbehindertenvertreter (A) und dessen Stellvertreter (B) auch zum Konzernschwerbehindertenvertreter gewählt.
Zum Konzernschwerbehinderten-Stellvertreter wurde der Stellvertreter von
Werk (B) gewählt.

Nun hat der Vorsitzende des Konzernbetriebsrates behauptet, dass wir falsch gewählt hätten. Seiner Meinung nach darf nur ein Schwerbehindertenvertreter eines Standortes bzw. eine Person aus der Gesamtschwerbehindertenvertretung als Stellvertreter des Konzernschwerbehindertenvertreters gewählt werden.
Deshalb sollen wir neu wählen.

Ich bin der Meinung, dass richtig gewählt wurde und kann das Ansinnen des Konzernbetriebsratsvorsitzenden nicht nachvollziehen.

Wer hat Recht>

Vielen Dank und schöne Grüße

--
jp


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