Originalbescheid VA für Gleichstellungsantrag? (Gleichstellung)

Petramäuschen, Berlin, Monday, 15.09.2008, 10:04 (vor 5726 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

soeben informierte mich ein Kollege, der gerade einen Gleichstellungsantrag gestellt hat, dass die Agentur für Arbeit den Bescheid des Versorgungsamtes im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt! Eine einfache Kopie wird nicht anerkannt. Bisher reichte bei allen anderen Kollegen eine einfache Kopie aus. Habt Ihr davon auch schon gehört>> Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass das Original bzw. eine beglaubigte Kopie eingereicht werden muss>

Viele Grüße
Zuli


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