Originalbescheid VA für Gleichstellungsantrag? (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 16.09.2008, 06:24 (vor 5725 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,

gehört habe ich noch nie davon!

Aber es ist schon so, dass eine Einsichtnahme iin das Original bei solchen Dingen gefordert werden kann, alternativ eine beglaubigte Kopie.

Was niemals verlangt werden kann ist, dass das Original Bestandteil des Antrages wird. Also der Sachbearbeiter bei der AfA muss sich das Original und die Kopie ansehen und sein Geprüft dazu machen, oder sich die Kopie selber ziehen. Dann muss er das Original wieder hergeben.
Der Betroffene ist der einzige, der Anrecht hat auf das Original und der sollte es tunlichts gut aufheben. unter Umständen bekommt der die nächsten 20 Jahre kein neues Original muss damit aber so manchen Antrag begründen.

Also Einsichtnahme in das Original, das ist schon rechtens. Könnte heute ja in den Zeiten des Compis eine geschickte Fälschung sein, die Kopie.
Meines Erachtens bedarf es hierbei auch keiner eigenen gesetzlichen Grundlage.

Gruß Ede


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