Bewerbung eines schwerbehinderten Mitarbeiters (BEM)

hackenberger, Wednesday, 24.09.2008, 14:08 (vor 5715 Tagen) @ Lichtenberg

Hallo,

hier greift ganz klar der § 81 (4). Also unbedingt auf diese Stelle bewerben und auch dem AG besonders dem stellv. Personalleiter und Arbeitsgeberbeauftragter auch deutlich machen, dass man ggf. auch eine Klage wegen Verstoßes gegen das AGG gegen den AG anstrebgen würde. Aber dieses müsste man dann auch Umsetzen sofern der AG hier gegen das SGB IX verstoßen würde.

Hier wäre es daher auch zu überlegen ob man nicht schon im Vorfeld sich anwaltliche Unterstützung holen würde. Dieser sollte dann auch schon im Vorfeld den AG auf die rechtliche Situation hinweisen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion